Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis zum 30. April 2022. Die Verordnung beinhaltet die Basisschutzmaßnahmen auf Grundlage der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Einrichtungsbezogene FFP2-Maskenpflicht Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt unter anderem in folgenden Einrichtungen: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante[…]

Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung bis zum 2. April 2022 beschlossen. Sie finden hier die wichtigsten geltenden Regeln. Die Corona-Maßnahmen im Überblick FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen[…]

Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 1. März 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmenbeschlossen. Die Änderungen treten am 4. März in Kraft und gelten bis einschließlich 19. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig,[…]

Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. Februar 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines[…]

Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 6. Februar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. März 2022 gültig. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektions- und Hospitalisierungsgeschehens vorgesehen. Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Belastungswertes auf Normalstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 1.300 mit[…]

Leben in die Innenstädte bringen!

Runder Tisch berät über Lösungsmöglichkeiten, um Leben, Wohnen und Arbeiten in den Städten wieder zusammenzubringen Wie bleiben Sachsens Innenstädte angesichts des größten Umbruchs in der Geschichte des Einzelhandels anziehend und lebenswert? Das war gestern (17. Januar 2022) Thema des zweiten Runden Tischs »Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt« der sächsischen Staatsregierung, der pandemiebedingt als Videokonferenz stattfand. Der[…]

Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 14. Januar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. Februar 2022 gültig. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektionsgeschehens sowie bei einem weiterhin zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von[…]

Corona-Notfallverordnung

In Anlehnung an den am 21. Dezember gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Sächsische Staatsregierung eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 14. Januar 2022 befristet. Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt. Darüber hinaus[…]

Corona-Notfallverordnung

Änderungen der Corona-Notfallverordnung  Die Sächsische Staatsregierung hat am 10. Dezember 2021 Änderungen der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 13. Dezember 2021 in Kraft tritt und bis zum 9. Januar 2022 gilt. Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren. Demnach hat die[…]

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO Vom 19. November 2021 Diese Verordnung tritt am 22. November 2021 in Kraft

§ 8 Handel (1) Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber für den Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften. Zulässig ist die Öffnung für Publikumsverkehr täglich zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. (2) Absatz 1 gilt nicht für den Zugang zu Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte,[…]