Corona-Notfallverordnung

In Anlehnung an den am 21. Dezember gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Sächsische Staatsregierung eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 14. Januar 2022 befristet. Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt. Darüber hinaus[…]