Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis zum 30. April 2022. Die Verordnung beinhaltet die Basisschutzmaßnahmen auf Grundlage der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Einrichtungsbezogene FFP2-Maskenpflicht Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt unter anderem in folgenden Einrichtungen: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante[…]

Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung bis zum 2. April 2022 beschlossen. Sie finden hier die wichtigsten geltenden Regeln. Die Corona-Maßnahmen im Überblick FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen[…]

Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 1. März 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmenbeschlossen. Die Änderungen treten am 4. März in Kraft und gelten bis einschließlich 19. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig,[…]

Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. Februar 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines[…]

Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 6. Februar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. März 2022 gültig. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektions- und Hospitalisierungsgeschehens vorgesehen. Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Belastungswertes auf Normalstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 1.300 mit[…]

Corona-Notfallverordnung

In Anlehnung an den am 21. Dezember gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Sächsische Staatsregierung eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 14. Januar 2022 befristet. Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt. Darüber hinaus[…]

Inzidenz über 35: Verschärfende Corona-Regelungen ab 5. Oktober 2021

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 3. Oktober 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

Ab Dienstag den 5. Oktober 2021 gelten damit die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021, die eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.

Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Görlitz ab 14. Juni 2021

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich. KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht.  EINZELHANDEL:Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht. GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich.[…]

20.000 EUR für Digitalisierungsmaßnahmen – Überbrückungshilfe 3 – verlängert bis Oktober

Den eigenen Webshop, Hardware oder Software zur Verbesserung der betrieblichen Situation – mit bis zu 20.000 € fördern lassen. Wir helfen Ihnen dabei. Die Anträge für Überbrückungshilfe III sind bis 30.06.2021 einzureichen. Die Bundesregierung hat dieses Förderpaket nun als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.10.2021 verlängert. Das Redaktions-Team von „Gemeinsam-Digital“ hat einen übersichtlichen Artikel darüber[…]