Corona-Schutz-Verordnung
Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis zum 30. April 2022. Die Verordnung beinhaltet die Basisschutzmaßnahmen auf Grundlage der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Einrichtungsbezogene FFP2-Maskenpflicht Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt unter anderem in folgenden Einrichtungen: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante[…]