Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 21. Oktober
Das sächsische Kabinett hat eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Das sächsische Kabinett hat eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 3. Oktober 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Ab Dienstag den 5. Oktober 2021 gelten damit die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021, die eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich. KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht. EINZELHANDEL:Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht. GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich.[…]
Bisher geschlossene Ladengeschäfte können ab Samstag, 22. Mai 2021, wieder für Click & Meet-Angebote öffnen.
Kunden dürfen dann mit Termin und tagesaktuellem Negativ-Test für einen fest begrenzten Zeitraum Geschäfte besuchen.
http://bekanntmachungen.landkreis.gr/
Auszug aus der Allgemeinverfügung (Stand 21.03.2021, 14:11): Die Schließung von Einrichtungen und Angeboten richtet sich ab 23. März 2021 wieder uneingeschränkt nach § 4 SächsCoronaSchVO. Untersagt ist ab dann zusätzlich auch wieder die Öffnung und der Betrieb von: Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr (Click & Meet). Erlaubt ist hier nur noch Click & Collect Individualsport alleine oder[…]
CITY-INFO vom 30.11.2020 Der Landkreis Görlitz verfügt aufgrund des bereits seit Anfang November dauerhaft überschrittenen Schwellenwertes von 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100 000 Einwohner, die in § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgesehenen verschärfende Maßnahmen. Diese werden am 1. Dezember 2020, 0 Uhr, wirksam und gelten zunächst bis 28. Dezember 2020,[…]