Aufhebung von Lockerungen ab 23. März

Auszug aus der Allgemeinverfügung (Stand 21.03.2021, 14:11): Die Schließung von Einrichtungen und Angeboten richtet sich ab 23. März 2021 wieder uneingeschränkt nach § 4  SächsCoronaSchVO. Untersagt ist ab dann zusätzlich auch wieder die Öffnung und der Betrieb von:  Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr (Click & Meet). Erlaubt ist hier nur noch Click & Collect  Individualsport alleine oder[…]