Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Görlitz ab 14. Juni 2021

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich. KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht.  EINZELHANDEL:Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht. GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich.[…]