Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich.
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:
Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht.
EINZELHANDEL:
Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht.
GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich. Keine Testpflicht, aber Kontakterfassung bei Innengastronomie
BEHERBERGUNG:
Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht.
KUNST UND KULTUR: Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
Botanische und zoologische Gärten, Stadt-, Gäste und Naturführungen zulässig, keine Testpflicht.
Freizeit, Vergnügungsparks, Seilbahn im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr, Flusskreuzfahrt zulässig, keine Testpflicht.