20.000 EUR für Digitalisierungsmaßnahmen – Überbrückungshilfe 3 – verlängert bis Oktober

Den eigenen Webshop, Hardware oder Software zur Verbesserung der betrieblichen Situation – mit bis zu 20.000 € fördern lassen. Wir helfen Ihnen dabei.

Die Anträge für Überbrückungshilfe III sind bis 30.06.2021 einzureichen. Die Bundesregierung hat dieses Förderpaket nun als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.10.2021 verlängert.

von Pixabay

Das Redaktions-Team von „Gemeinsam-Digital“ hat einen übersichtlichen Artikel darüber verfasst.

Die folgenden Fragen werden darin geklärt:

  1. Wer bekommt Überbrückungshilfe III?
  2. Wie hoch ist die Förderung der Überbrückungshilfe III?
  3. Welche Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?
  4. Fördert die Überbrückungshilfe III auch Investitionen in IT-Hardware?
  5. Wie läuft das Antrags- und Auszahlungsverfahren der Überbrückungshilfe?

Kurzzusammenfassung des Beitrags:

Die Überbrückungshilfe III richtet sich grundsätzlich an Unternehmen aller Rechtsformen. Auch Soloselbständige und Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausführen und hieraus den überwiegenden Teil ihrer Einkünfte erzielen, sind antragsberechtigt.

Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist, dass der Umsatz in einem oder mehreren Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 um mindestens 30 % im Verhältnis zu dem jeweiligen Zeitraum in 2019 zurückgegangen ist.

Anstragstellung: Anträge zur Überbrückungshilfe 3 können bis zum 31. Oktober 2021 (Frist verlängert) gestellt werden. Änderungsanträge können seit 27. April 2021 gestellt werden. (Stand Juni 2021)

Fazit: Die Überbrückungshilfe III verschafft vielen kleinen und mittleren Unternehmen Luft zum Atmen. Allerdings fallen insbesondere kleine Unternehmen und Soloselbständige, die nur geringe Fixkosten haben, durch das Förderraster. Hier kann ein Antrag auf Neustarthilfe die bessere Alternative darstellen. Der attraktive Zuschuss für Digitalisierungsinvestitionen ist nur bei der Überbrückungshilfe möglich. Stimmt das Timing zwischen Hilfsantrag und Investitionsauftrag kann die Investition sogar unmittelbar durch die Abschlagszahlungen finanziert werden.

https://gemeinsam-digital.de/ueberbrueckungshilfe-3-digitalisierung-foerderung/

Wir helfen euch, auf dem Weg durch den Antragsdschungel

Wer Fragen zu den Förderinstrumenten kann gern ein Beratungstermin bei uns anfragen.

Und hier nun der Link zu dem oben genannten sehr hilfreichen Beitrag zum Thema Förderung mit bis zu 20 TEUR für Digitalisierungsmaßnahmen: