Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. Februar 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines[…]