Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung bis zum 2. April 2022 beschlossen. Sie finden hier die wichtigsten geltenden Regeln.
Die Corona-Maßnahmen im Überblick
FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen.
Gastronomie und Tourismus

- Für den Zutritt zur Gastronomie (inkl. Bars ohne sogenannte Tanzlustbarkeiten) wird ein 3G-Nachweis benötigt.
- Übernachtungen in Hotels sind mit 3G-Nachweis möglich. Für die Unterbringung in Ferienwohnungen und Campingplätzen ist keine Nachweispflicht vorgesehen.
- Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für touristische Bus- und Bahnfahrten.
- Clubs und Diskotheken können unter Beachtung der 2Gplus-Regel besucht werden. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen sowie die Regelungen zum Mindestabstand gelten hier nicht.
Schulen und Bildung
- Schulbetrieb findet im Regelbetrieb statt. Es werden wöchentlich zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt.
- Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen – 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Handel und körpernahe Dienstleistungen
- FFP-2-Maskenpflicht als Basisschutzmaßnahme
- Zugang zum Handel ohne weitere Beschränkungen
- 3G-Regel für sämtliche körpernahe Dienstleistungen
- Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen können ohne weitere Beschränkungen genutzt werden.
ÖPNV
- FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr
Kultur, Freizeit und Sport

- Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich gilt die 3G-Regel.
- Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen können mit 3G-Nachweis besucht werden.
- Die Maskenpflicht gilt bei allen Veranstaltungen nur bis zum eigenen Platz, sofern dort der Mindestabstand eingehalten wird.
- Sportstätten können im Innenbereich unter Beachtung der 3G-Regel genutzt werden. Im Außenbereich besteht keine Nachweispflicht.
- Bäder, Saunen und Dampfsaunen können unter Beachtung der 3G-Regel besucht werden.
Weitere Bereiche
- Eheschließungen und Beerdigungen im Innenbereich finden unter Beachtung der 3G-Regel statt.
- Gottesdienste und andere Zusammenkünfte in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften benötigen lediglich ein Hygienekonzept.