Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung bis zum 2. April 2022 beschlossen. Sie finden hier die wichtigsten geltenden Regeln. Die Corona-Maßnahmen im Überblick FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen[…]