Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 6. Februar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. März 2022 gültig. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektions- und Hospitalisierungsgeschehens vorgesehen. Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Belastungswertes auf Normalstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 1.300 mit[…]