Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 1. März 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmenbeschlossen. Die Änderungen treten am 4. März in Kraft und gelten bis einschließlich 19. März 2022. Die Corona-Maßnahmen im Überblick Privater Bereich 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig,[…]