Corona-Notfallverordnung

Änderungen der Corona-Notfallverordnung  Die Sächsische Staatsregierung hat am 10. Dezember 2021 Änderungen der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die am 13. Dezember 2021 in Kraft tritt und bis zum 9. Januar 2022 gilt. Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren. Demnach hat die[…]