Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt (….)

Neue Allgemeinverfügung seit heute in Kraft

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute zum 15. Februar die aktuell geltenden Maßnahmen anlässlich der Pandemie und zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben. Wesentliche Auszüge aus der Bekanntmachung: Es sind „Besondere Regeln“ beschlossen: 1. Hygieneregeln für die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen[…]