Corona-Notfallverordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat eine weitere Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese tritt am 14. Januar 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 6. Februar 2022 gültig. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen aufgrund des zuletzt rückläufigen Infektionsgeschehens sowie bei einem weiterhin zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von[…]