Inzidenz über 35: Verschärfende Corona-Regelungen ab 5. Oktober 2021

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 3. Oktober 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

Ab Dienstag den 5. Oktober 2021 gelten damit die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021, die eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.

Pressemitteilung zum IHK-Webinar „Mut zur Veränderung – Handeln in Zeiten von Umbrüchen“ am 21.10.2021

Einzelhandel und Großhandel sind wichtige Branchen mit unterschiedlichen Herausforderungen und Aufgabenstellungen. Der Handel – als bedeutender wirtschaftlicher Taktgeber – befindet sich im steten Wandel. Die Lage im Handel und anderen Branchen ist ernst, die Pandemie hat vieles beeinflusst. Mit den einerseits rasant wachsenden Veränderungen beim Konsumenten, unkalkulierbaren äußeren Einflüssen und andererseits wachsendem Onlinehandel stehen wir vor enormen Herausforderungen. Krisen sind aber auch immer Innovationstreiber….

Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Görlitz ab 14. Juni 2021

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich. KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht.  EINZELHANDEL:Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht. GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich.[…]

Webinar

Online-Angebote der IHK Dresden

Webinar – Online starten – Sichtbar werden! (neue Webinar – Reihe) Google My Business – erstellen, bearbeiten und optimieren Zeitraum: 30.03.2021, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr Anmeldung: https://www.dresden.ihk.de/D110661 Ansprechpartner: Kristin Groß, Tel.: 03583 5022-35, E-Mail: gross.kristin@dresden.ihk.de Webinar – Businessplan und Rentabilität  Zeitraum: 07.04.2021, 16:00 Uhr – 17:00 Uhr Anmeldung: https://www.dresden.ihk.de/D110803  Webinar – Herausforderung Unternehmensnachfolge: Was ist mein Unternehmen[…]

IHK Dresden kritisiert Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am 22. März

Auszüge aus der Pressemitteilung der IHK Dresden: Kurzfristige Mobilitäts- und Kontaktbeschränkungen, die mit vernünftigen Mitteln nicht beeinflussbar sind, müssen endlich durch klare strategische Ansagen und entsprechende Maßnahmen ersetzt werden. Insbesondere die Aussagen zur sogenannten Osterruhe, mit deren Interpretation und konkreten Ausgestaltung sich auch die sächsische Politik noch schwertut, sind mit Auswirkungen auf die verschiedensten Branchen[…]

Aufhebung von Lockerungen ab 23. März

Auszug aus der Allgemeinverfügung (Stand 21.03.2021, 14:11): Die Schließung von Einrichtungen und Angeboten richtet sich ab 23. März 2021 wieder uneingeschränkt nach § 4  SächsCoronaSchVO. Untersagt ist ab dann zusätzlich auch wieder die Öffnung und der Betrieb von:  Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr (Click & Meet). Erlaubt ist hier nur noch Click & Collect  Individualsport alleine oder[…]

Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt (….)