Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 21. Oktober
Das sächsische Kabinett hat eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Das sächsische Kabinett hat eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese wird am 21. Oktober 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 17. November 2021 gelten.
Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz am 3. Oktober 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Ab Dienstag den 5. Oktober 2021 gelten damit die weitergehenden Regelungen nach § 7 und § 10 Abs. 3 der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung vom 21. September 2021, die eine Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.
Einzelhandel und Großhandel sind wichtige Branchen mit unterschiedlichen Herausforderungen und Aufgabenstellungen. Der Handel – als bedeutender wirtschaftlicher Taktgeber – befindet sich im steten Wandel. Die Lage im Handel und anderen Branchen ist ernst, die Pandemie hat vieles beeinflusst. Mit den einerseits rasant wachsenden Veränderungen beim Konsumenten, unkalkulierbaren äußeren Einflüssen und andererseits wachsendem Onlinehandel stehen wir vor enormen Herausforderungen. Krisen sind aber auch immer Innovationstreiber….
Das „Fliegenden Sommerkino“ läuft vom 22. bis zum 27. Juli und der Eintritt ist frei. Jeweils 21:00 Uhr (Vorprogramm ab 20:00 Uhr) läuft ein sehenswerter Kinofilm. Das Programm wechselt täglich, zu sehen gibt es auch zwei in Görlitz gedrehte Filme: Donnerstag 22.07.2021 21:00 Uhr Ich bin Dein Mensch Freitag 23.07.2021 21:00 Uhr Das geheime Leben[…]
Shoppen am Samstag bis 18 Uhr Pressemitteilung vom 24. Juni, Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH – Wirtschaftsentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus Am Samstag, 03.07. und am Samstag, 17.07.2021 laden die Händler in der Görlitzer Innenstadt mit verlängerten Öffnungszeiten bis 18 Uhr zum entspannten Shopping ein. Im Gebiet von Berliner Straße, Straßburgpassage, Jakobstraße über Postplatz und Marienplatz bis zur[…]
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Görlitz liegt unter 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Damit sind ab 14. Juni 2021 weitere Lockerungen und Öffnungen auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung möglich. KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Keine Testpflicht. EINZELHANDEL:Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte. Keine Testpflicht. GASTRONOMIE: Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innen- und Außenbereich möglich.[…]
Bisher geschlossene Ladengeschäfte können ab Samstag, 22. Mai 2021, wieder für Click & Meet-Angebote öffnen.
Kunden dürfen dann mit Termin und tagesaktuellem Negativ-Test für einen fest begrenzten Zeitraum Geschäfte besuchen.
http://bekanntmachungen.landkreis.gr/
Seit dem 24.04.2021 gilt die Bundeseinheitliche Regelung zur Notbremse. Für Görlitz bedeutet dies einen erneuten Lockdown, der auch mit dem Schließen vieler Geschäfte in unserer Innenstadt einher ging. Durch Click& Collect kann man aber weiterhin lokal seine Einkäufe bei unseren Händlern tätigen(….)
Digitalisierung ist kein Trend, sondern die Chance für mehr Erfolg im Tourismus. Wer diese
Chance nutzen will, muss sich auskennen. Touristiker und Destinationen profitieren von der
digitalen Zukunft am besten, wenn sie diese kompetent, aktiv und begeistert mitgestalten….
Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt (….)