Die Bundesregierung unterstützt die direkt und indirekt vom Lockdown-Light betroffenen Unternehmen mit finanziellen Hilfen.
Nachdem die Novemberhilfe längere Zeit auf sich warten ließ, kann sie nun beantragt werden und auch eine Dezemberhilfe ist beschlossen worden. Aber wer kann sie beantragen, welche anderen Hilfen werden gegengerechnet und was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Diese und andere Fragen möchte die IHK, nachdem die ersten Startschwierigkeiten erkannt und beseitigt sind, bei einem Webinar am 9. Dezember 2020, von 14:00 bis 15:30 Uhr, beantworten. Als Fachexpertin haben wir Frau StB Gabriele Borczyk von der Bautzener Steuerberatungsgesellschaft Borczyk, Dr. Rudel & Schäfer gewinnen können.
Alle Infos und die Anmeldung sind auf der Homepage der IHK zu finden: www.dresden.ihk.de/D109778