Neue Allgemeinverfügung seit heute in Kraft
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute zum 15. Februar die aktuell geltenden Maßnahmen anlässlich der Pandemie und zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben. Wesentliche Auszüge aus der Bekanntmachung: Es sind „Besondere Regeln“ beschlossen: 1. Hygieneregeln für die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen[…]