Informationen zur neuen Corona-Schutz-Verordnung am 14.12.2020

Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19)

Die Sächsischen Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Dezember 2020 in Kraft, gilt bis zum 10. Januar 2021 und beinhaltet u. a. folgendes:

  • Maskenpflicht
    Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV und generell an Orten, an denen sich Menschen begegnen.
  • Ausgangsbeschränkungen
    Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks/Gartens).
  • Ausgangssperre
    Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist dann nur noch mit triftigen Gründen zulässig (bspw. Arbeit, Lieferverkehr, Pflege, Sterbebegleitung). Die Ausgangssperre gilt nicht an Heiligabend und in der Silvesternacht.
  • Alkoholverbot
    Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.
  • Einkaufen und Geschäfte
    Groß- und Einzelhandel ab 14.12. geschlossen.
    Offen bleiben:
    Lebensmittelhandel und Warenverkauf des täglichen Bedarfs, Weihnachtsbaumverkauf, Getränkehandel, Tierbedarf, Post und Postdienstleistungen, Drogerien und Apotheken, Friseure, Banken und Geldinstitute, Optiker, Bestatter, Reinigungen, Verkauf von Pyrotechnik, Waschsalons, Abhol- und Lieferdienste, Zeitungsverkauf, Tankstellen, Kfz-Handel und Fahrradservice
    Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten weiterhin.
  • Kontakte reduzieren
    Bitte vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen.
  • Strengere Kontaktbeschränkungen
    Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
  • Schulen und Kitas
    Schließung von Kitas, Schulen und Horteinrichtungen. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen.
    In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schülerinnen und Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben.
    Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. (Gilt für Schülerinnen und Schüler deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten)
  • Quarantänepflicht
    bei positivem Test, bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall, bei Verdacht auf eigene Infektion
  • Lockerungen an Weihnachten
    Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen sind vom 23. Dezember 2020 12 Uhr bis zum 27. Dezember 2020 12 Uhr möglich. (Kinder bis 14. Lebensjahr sind ausgenommen)
    Es wird dringend empfohlen, Kontakte vor den Feiertagen auf das wirklich Notwendigste reduzieren.
  • Zugang zu Pflegeeinrichtungen und Kliniken nur mit negativen (Schnell)-Test

Weitere Informationen unter:
Amtliche Bekanntmachungen – sachsen.de