Parkflächen für Carsharingfahrzeuge für das Jahr 2021

Bei dieser Bekanntmachung der Stadt Görlitz geht es um die Parksituation in der City. Es betrifft das Zukunftsthema CarSharing in Görlitz und leider noch nicht den Wunsch der vielen Parkplatzsuchenden, die Tag für Tag aufs Neue nach einer Stellfläche für das eigene Auto schauen müssen. (Die Parkplatzsituation war eines drei Topthemen bei der Abschlussfrage unserer jüngsten Innenstadt-Erhebung).

Hier die Meldung aus der Stadtverwaltung Görlitz vom 4.12.2020:

Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 8 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die Parkflächen werden ab 01.03.2021 bereitgestellt.

Durch das Carsharing wird die Nutzung moderner und umweltfreundlicher Fahrzeuge durch eine Vielzahl von Nutzern gefördert. Dies hat in der Regel positive Effekte auf Parksuchverkehr und Parkraumbedarf und führt in der Folge zu Entlastung des ruhenden und fließenden Verkehrs und damit zu einem Rückgang von Lärm, Energieverbrauch, Abgasen und Feinstaub. Die Schaffung von attraktiven Parkgelegenheiten für Carsharing-Fahrzeuge fördert die Attraktivität der Innenstädte und die Aufenthaltsqualität. Wie Studien des Bundesverbandes Carsharing ergeben haben, ersetzt jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug zwischen 8 und 20 private Pkw. Demnach wird deutlich mehr Straßenraum frei gemacht, als die Carsharing Fahrzeuge selbst beanspruchen. 

Die Stadt Görlitz sieht Carsharing deshalb als einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen Mobilität und stellt aus diesem Grund 11 Parkflächen an 6 Standorten im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bereit. 

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html.